Natürlich wird nicht nur bei Konferenzen gedolmetscht. Viele andere Formen der Kommunikation erfordern eine Dolmetschung: Gerichtsverhandlungen, Beratungsgespräche, Therapien, bei der Polizei und noch viel mehr.
Bei Gericht muss der/die DolmetscherIn beeidigt sein. Auch darf ausschließlich ein beeidigter Dolmetscher/eine beeidigte Dolmetscherin oder ÜbersetzerIn Urkunden übersetzen und sie beglaubigen.
Bei Beratungsgesprächen und Therapien ist sehr viel Einfühlungsvermögen gefragt. Hier ist es wichtig, genau auf die Bedürfnisse der Person einzugehen. Diskretion ist mindestens genauso wichtig. Die KlientInnen müssen uns DolmetscherInnen ihre – oftmals intimen – Probleme anvertrauen. Das ist nur möglich, wenn sie uns absolut vertrauen können und sie sich sicher sind, dass nichts nach außen getragen wird. Ist das nicht der Fall, beschreiben sie ihre Probleme nicht vollständig und eine Therapie kann dann nicht so, wie sie nötig wäre, durchgeführt werden. Wir DolmetscherInnen wissen, dass es nicht einfach ist, in einem Land, dessen Sprache man nicht spricht, zu einer Arztbehandlung zu gehen. Deshalb versuchen wir, Ihnen diesen Besuch so angenehm wie nur möglich zu machen. Sie können uns vertrauen!